Nachhaltigkeit / ESG
Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten die sogenannte Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit erlassen, die ab März 2021 in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt werden muss und auch Finanzmakler und Vermittler von Versicherungsanlageprodukten betrifft. Darin werden unter dem Label ESG (Environmental Social Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Die Details zu dieser Verordnung stehen noch nicht vollständig fest. Dennoch möchten wir Sie bereits heute informieren in welcher Form wir den Bestimmungen der Verordnung nachkommen werden.
Momentan berücksichtigen wir in der Beratung und Vermittlung ohne ausdrücklichen Kundenwunsch keine Nachhaltigkeitsfaktoren, da aus unserer Sicht keine definierten, nachprüfbaren Nachweise für die Einhaltung von nachhaltigen Kriterien bei Produkten existieren bzw. nach wie vor die technischen Regulierungsstandards der EU, die derartige Kriterien schaffen sollen, fehlen. Wir beobachten jedoch die Entwicklung hinsichtlich des Themas und werden ggf. sodann entsprechende Strategien entwickeln.
Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werden selbstverständlich sämtliche Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sowie den Produktlieferanten vollumfänglich erfüllen.
Hierzu sind künftig vor allem Produktkennzeichnungen und Informationen zum Thema Nachhaltigkeit zu erwarten, insbesondere in welchem Umfang diese Produkte ESG-Kriterien erfüllen oder ob der Nachhaltigkeitsaspekt innerhalb eines Produktes nicht berücksichtigt wird.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.